Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PhysioMed Delitzsch gGmbH
für Mitglieder des Minos Gym

1. Vertragspartner, Minderjährige, Änderungsmöglichkeit
1.1 Vertragspartner ist die PhysioMed Delitzsch gGmbH, Securiusstraße 47, 04509 Delitzsch (im folgenden Studio).
1.2 Mitglied“ ist jede natürliche Person (unabhängig ihres Geschlechts), die sich zum Zweck der Vertragsanbahnung (z. B. Probetraining) oder auf Grundlage eines Mitgliedsvertrags mit dem Studio zur Nutzung des Studios „Minos Gym“ (falls Anschrift abweichend, hier noch einfügen) berechtigt ist. Die Einzelheiten der Nutzung richten sich nach dem jeweiligen Mitgliedsvertrag sowie diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.3 Personen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Mitglieder im Studio werden.
1.4 Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen: Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht das 18. Jahre sind oder aus anderen Gründen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, ist der Abschluss eines Mitgliedsvertrags sowie die Nutzung des Studios nur mit schriftlicher Zustimmung aller sorgeberechtigten gesetzlichen Vertreter zulässig. Liegt das alleinige Sorgerecht bei einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter, ist dessen Zustimmung ausreichend.
Das minderjährige Mitglied schließt mit dem Studio einen zunächst schwebend unwirksamen Vertrag, der durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten genehmigt und sodann wirksam wird. Sind die Erziehungsberechtigten bei Vertragsschluss anwesend, so wird der Vertrag sofort wirksam. Die Einwilligung ist auch in diesem Fall durch die Unterschrift zu bestätigen.
1.5 Änderungsklausel
Das Studio ist wie nachfolgend beschrieben zur Änderung dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung bei Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
– Gesetze, behördliche Vorgaben oder Gerichtsurteile eine Änderung erforderlich machen,
– es zu technischen Veränderungen kommt, die eine Anpassung notwendig machen,
– oder sich nach Vertragsschluss eine schwerwiegende und unvorhersehbare Störung des vertraglichen Gleichgewichts ergibt, die bei Vertragsbeginn nicht absehbar war.

Das Studio wird das Mitglied auf die Änderung und das Datum ihres Inkrafttretens hinweisen und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig räumt das Studio dem Mitglied eine sechs Wochen lange Frist ein, während derer das Mitglied der Änderung widersprechen oder die geänderten AGB akzeptieren kann. Widerspricht das Mitglied nicht binnen dieser Frist, werden die geänderten AGB wirksam. Das Studio wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs-Wochen-Frist auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Vertragsabschluss im Studio
Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Bei einem Vertragsabschluss im Studio füllt das Mitglied vor Ort im Studio einen digitalisierten Mitgliedsvertrag aus. Durch die Unterschrift des Mitglieds kommt der Vertrag zustande. Das Mitglied kann vorab die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen einsehen.
2.2 Online-Vertragsabschluss

Es besteht für Mitglieder, welches das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlweise die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag online abzuschließen. Das Mitglied kann auf der Studio-Website den gewünschten Tarif auswählen. Indem es nach Eingabe seiner persönlichen Daten auf den Button „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ klickt, gibt das Mitglied ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab

Vor Abgabe dieses Angebots wird dem Kunden eine Bestellübersicht angezeigt, in der sämtliche Angaben überprüft und über entsprechende Schaltflächen geändert werden können. Vor der Buchung hat der Kunde die Möglichkeit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzinformationen einzusehen.
Das Studio bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese automatische Bestellbestätigung stellt zugleich die verbindliche Annahme des Angebots dar. Dadurch kommt der Mitgliedsvertrag mit dem Studio zustande. Das Studio speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich der AGB in der automatischen Bestätigung per E-Mail zu.??

3. Widerrufsrecht
Mitgliedern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind, steht bei einem Vertragsabschluss unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen, z.B. bei einem online-Abschluss des Mitgliedsvertrages, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt bei Vertragsschluss sowie im Anschluss an diese AGB.

4.Member-App „DeinSport“ für Zugang zum Studio und „Selfservice“
4.1 Um dem Mitglied den Zugang zum Studio zu gewähren, setzt das Studio die Applikation „DeinSport“ des Anbieters Aidoo Software GmbH, Alte Poststraße 116a, 46514 Schermbeck ein. Diese muss das Mitglied kostenlos im jeweiligen App-Store (Google Play Store für Android-Geräte oder Apple App Store für iOS-Geräte) auf sein Mobiltelefon herunterladen. Nach Bestätigung des Vertragsabschlusses durch das Studio erhält das Mitglied eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung für das Mitgliederkonto, die ein vorläufiges Passwort enthält. Dieses Passwort dient zur erstmaligen Anmeldung in der DeinSport-App und einer Verbindung des Mitgliedskontos mit der App. Durch die Verbindung der App mit einem Mitgliedskonto wird die App zum Zutrittsmedium zum Studio. Es wird empfohlen, das Passwort unmittelbar nach der ersten Anmeldung im Bereich „Profil bearbeiten“ unter „Kontoeinstellungen“ zu ändern. Nach erfolgreicher Anmeldung in der DeinSport-App kann das Mitglied das Studio betreten, indem es die App den Button „Jetzt öffnen“ anklickt. Bei gültiger Zutrittsberechtigung erhält das Mitglied Zugang zum Studio.
Das Mitglied verpflichtet sich, die App ausschließlich persönlich zu nutzen und seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen (vgl. Ziffer 6.8 dieser AGB).

Die Nutzung der „DeinSport“-App erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten und setzt eine funktionierende Internetverbindung sowie ein kompatibles Endgerät des Mitglieds voraus. Das Studio ist bemüht, die Verfügbarkeit der App und der darüber angebotenen Funktionen dauerhaft sicherzustellen, kann eine jederzeitige und störungsfreie Nutzung jedoch nicht gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der App werden personenbezogene Daten des Mitglieds, insbesondere Identifikationsdaten und Nutzungsinformationen, verarbeitet. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Mitgliedsvertrages, zur Gewährleistung des Studiozugangs sowie zur Verwaltung der Mitgliedschaft. Es gelten ergänzend die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach

§ 10 dieser AGB sowie die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Studios. [AB1.1]
4.2 In der DeinSport App ist auch ein sogenannter Selfservice enthalten. Durch Anklicken des Reiters „Selfservice“ in der App gelangt das Mitglied auf den Selfservicebereich und kann hier seine Mitgliedschaft verwalten. Das Mitglied kann hier fit+ z.B. Adress- oder Kontoänderungen mitteilen und Termine mit Trainern buchen.

5. Digitales Trainingssystem EGYM, RFID-Armband
5.1 Das Studio stellt dem Mitglied das digitale Trainingssystem der Firma EGYM GmbH zur Verfügung. Über dieses System können die im Studio befindlichen EGYM-Geräte und der EGYM-Hub genutzt werden. Die Nutzung erfolgt über das vom Mitglied erworbene RFID-Armband. Dieses Armband ist personengebunden und dient sowohl dem Zugang zu den Geräten als auch der automatischen Erfassung individueller Trainingsdaten.
5.2 Das Mitglied verpflichtet sich, das Armband ausschließlich persönlich zu verwenden und es vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
5.3 Im Rahmen der Nutzung des EGYM-Systems werden personenbezogene Trainingsdaten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Optimierung des Trainings. Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß § 10 der AGB sowie die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Studios.
5.4 EGYM-App: Ergänzend zur Nutzung des im Studio eingesetzten EGYM-Systems hat das Mitglied die Möglichkeit, die EGYM-App der EGYM GmbH aus dem jeweiligen App-Store herunterzuladen und auf seinem eigenen mobilen Endgerät zu nutzen. Über diese App können Trainingsdaten eingesehen, Trainingspläne verwaltet sowie zusätzliche Funktionen genutzt werden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Studios liegen.

Die EGYM-App wird ausschließlich von der EGYM GmbH betrieben. Für die Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der EGYM GmbH, auf die im Rahmen der Registrierung in der App ausdrücklich hingewiesen wird. Das Studio hat keinen Einfluss auf den Funktionsumfang, die Verfügbarkeit oder die Datenverarbeitung innerhalb der App.
Das Mitglied kann die App freiwillig nutzen; ein Anspruch auf Nutzung oder Funktionsfähigkeit der App gegenüber dem Studio besteht nicht.[AB2.1]

6. Nutzung des Studios, Studioregeln
6.1 Das Studio kann von Montag bis Sonntag von 06:00 – 23:00 Uhr genutzt werden. Im Studio ist grundsätzlich kein Personal anwesend, welches die Mitglieder betreut. Sofern sich zeitweise Personal im Studio aufhält, steht dieses nicht für Rückfragen zum Training oder die Betreuung der Mitglieder zur Verfügung. Für eine Erst-Einweisung ins Training und wenn Fragen zu dem Training des Mitglieds bestehen, kann ein Termin mit einem Trainer über die vom Studio eingesetzte App DeinSport des Anbieters AIDOO (siehe hierzu Ziffer 4.1 der AGB) vereinbart werden. Diese Termine mit Trainern stellen kein Personaltraining dar, d.h. sie dienen ausschließlich dazu, dass dem Mitglied die Nutzung von Trainingsgeräten erklärt wird und eine Trainingsausführung an den Trainingsgeräten kontrolliert werden kann.
6.2 Das Mitglied ist berechtigt das Studio in dem Umfang und die Leistungen zu nutzen, die im Mitgliedsvertrag vereinbart wurden. Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden. Das Mitglied hat die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
6.3 Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlichen Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Renovierung oder Revision für maximal 10 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
6.4 Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb des Studios gestattet, sofern unzerbrechliche Behältnisse benutzt werden. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und Mitteln, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sind innerhalb der gesamten Fitness-Anlage untersagt. Die Getränkeanlage darf nur mit der vom Studio gestellten Flasche benutzt werden. Ferner ist es nicht gestattet im Studio zu rauchen sowie andere Suchtgifte zu konsumieren.
6.5 Während des Trainings ist Sportkleidung zu tragen. Das Trainieren mit freiem Oberkörper oder barfuß ist nicht gestattet.
6.6 Während des Trainings am Gerät ist ein Handtuch derart zu benutzen, dass die Kontaktfläche zum Gerät abgedeckt wird. Nach dem Training am Gerät ist das jeweilige Gerät zu desinfizieren. Hanteln und Scheiben müssen nach der Übung an die dafür vorgesehenen Ablagefläche gebracht werden.
6.7 Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
6.8 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sowie die ausgehändigte Zutrittsmedium sind nicht auf Dritte übertragbar (vgl. Ziffer 4.1 der AGB). Jedes Mitglied muss für den Einlass sein eigenes Zugangsmedium benutzen. Ohne geeignetes Zutrittsmedium darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern.
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich dem Studio zu melden.

Das Mitglied schuldet bei jedem Fall einer unzulässigen Weitergabe des Zutrittsmediums eine Vertragsstrafe von € 60,00. Kann das Mitglied nachweisen, dass dem Studio ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Schaden. Das Studio ist berechtigt, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen; die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet.
6.9 Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.
6.10 Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde

7. Beiträge und Pauschalen, Zahlungsweise, Preisanpassungsrecht
7.1 Das Mitglied ist verpflichtet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Mitgliedsbeiträge und Pauschalen zu bezahlen.
7.2 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Mitglied nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Der jeweils fällige Betrag wird am 1. Werktag eines Monats auf Grundlage des SEPA-Lastschriftmandats von dem dort benannten Konto abgebucht. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat sowie die Gebühr für das RFID-Armband für EGYM-Nutzung in Höhe von 7,00€ mit Vertragsabschluss fällig und mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft, kann der Beitrag für der letzte anteilig beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. Im Studio erfolgt ein bargeldloser Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen. Sofern das Mitglied weitere vom Studio angebotene Leistungen (z.B. Körperanlayse-Leistungen) bucht, wird das Mitgliedskonto mit den hierfür anfallenden Gebühren belastet und die fälligen Beträge werden zusammen mit dem monatlich fälligen Betrag eingezogen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste.[AB3.1]
7.3 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist das Studio berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der dem Studio aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.
7.4 Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
7.5 Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von 2 Monatsbeiträgen entspricht in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Bei einer Kündigung aus einem wichtigen Grund, ist das Studio berechtigt, die für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeiträge als Schadensersatz geltend zu machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung des Studios aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass dem Studio überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7.6 Der Beitrag kann nicht zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied die Leistungen des Studios nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn das Mitglied kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Für diesen Zeitraum ruht die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch Fitnesstraining an allen Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.
7.7 Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, hierbei beschränkt sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. Das Studio wird diese Preisanpassung durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vornehmen. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigen, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. In diesem Fall tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer die Ermäßigung ein.

8. Vertragsdauer, Kündigung, Beitragsanpassung
8.1 Das Mitglied hat die Wahl zwischen einem Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat oder 12 Monaten. Sämtliche Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
8.2 Automatische Vertragsverlängerung bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit
Wird ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht vom Mitglied oder dem Studio mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat vom Mitglied oder dem Studio gekündigt werden.
8.3 Eine Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief) oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Studios zu erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht, sein Zutrittsmedium unberechtigt an einen Dritten weitergibt oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio vor der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung).

9. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit
9.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, kann der Mitglied eine Einweisung in Funktionsweise der Geräte auf Wunsch erhalten.
9.2 Es ist nicht zu jeder Zeit ein Mitarbeiter des Studios persönlich vor Ort. Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, überwacht das Studio, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre jedoch nicht mit Kameras überwacht.
9.3 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
9.4 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.

10. Haftungsbeschränkung
10.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
10.2 Eine Haftung des Studios besteht nach den nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.
10.3 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
10.4 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
10.5 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat.

11. Datenschutz
11.1 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages oder mit Einwilligung des Mitglieds erhoben und verarbeitet (Art. 6 abs. 1 a) und b) DSGVO). Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert.
11.2 Werden externe Dienstleister für die Datenverarbeitung eingesetzt, werden diese sorgfältig ausgewählt. Diese sind an die Weisungen des Studios gebunden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
11.3 Vertrauliche Informationen, die das Studio schriftlich oder in Textform ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, werden so verwahrt und gesichert, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann. Es sei denn das Mitglied hat seine Einwilligung erteilt.
11.4 Das Studio ist nur dann von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit befreit, wenn es aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
11.5 Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei mir über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
11.6 Weitere Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die bei Vertragsschluss und im Studio einsehbar sind. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig abgerufen werden. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Durch die Nutzung der Dienstleistung bestätigt das Mitglied, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Mündliche Nebenabreden zum Mitgliedsvertrag oder diesen AGB bestehen nicht.
12.2 Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.